Der Brückenpreis wird auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat verliehen.
RgbBPS · Brückenpreissatzung der Stadt Regensburg
§ 3 RgbBPS
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.08.1995.
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