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Zitierfest

RgbBPS · Brückenpreissatzung der Stadt Regensburg

§ 3 RgbBPS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.08.1995.

Der Brückenpreis wird auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters durch den Stadtrat verliehen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 RgbBPS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 RgbBPS? Zitiere den Wortlaut.“

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