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Zitierfest

RgbBodenreliefS · Satzung über die Benutzung des Bodenreliefs am Neupfarrplatz (Kunstwerk Dani Karavan)

§ 3 RgbBodenreliefS – Zuwiderhandlungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.11.2005.

(1) Wer das Bodenkunstwerk vorsätzlich entgegen den Bestimmungen des § 1 Abs. 3 dieser Satzung benutzt, kann nach Art. 24 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung mit Geldbuße belegt werden.

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