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Zitierfest

RgbBaumschutzVO · Baumschutzverordnung der Stadt Regensburg

§ 9 RgbBaumschutzVO – Sonderbestimmungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.02.1993.

Von dieser Verordnung unberührt bleiben alle weitergehenden naturschutzrechtlichen Verordnungen und Anordnungen im Einzelfall.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbBaumschutzVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbBaumschutzVO? Zitiere den Wortlaut.“

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