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Zitierfest

RgbBannwaldVO · Bannwaldverordnung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbBannwaldVO – Bannwald

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.08.1993.

(1) Die Wälder im Stadtgebiet Regensburg und in der Gemarkung Grünthal I im Landkreis Regensburg, die aufgrund ihrer Lage und ihrer flächenmäßigen Ausdehnung unersetzlich sind und die deshalb in ihrer Flächensubstanz erhalten werden müssen und welchen außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt und für die Luftreinigung zukommt, werden zu Bannwäldern erklärt.

(2) Im einzelnen sind dies folgende Waldbereiche:

1) das Waldgebiet "Brunnholz", östlich von Ödenthal,

2) das Waldgebiet "Lehmhöfler Holz" nordöstlich von Wutzlhofen, wobei eine Teilfläche dieses Waldgebietes in der Gemarkung Grünthal I im Landkreis Regensburg liegt,

3) das Waldgebiet "Schwarzholz", östlich von Wutzlhofen,

4) das Waldgebiet "Weintinger Holz", südlich von Burgweinting.

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