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Zitierfest

RgbAuszeichnungS · Satzung über Auszeichnungen der Stadt Regensburg

§ 8 RgbAuszeichnungS – Städtepartnerschaftspreis

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.04.1981.

(1) Der Städtepartnerschaftspreis kann verliehen werden an Persönlichkeiten und Institutionen, die sich in besonderer Weise um die Beziehungen zwischen Regensburg und den Partnerstädten verdient gemacht haben.

(2) Der Städtepartnerschaftspreis wird in Form einer Städtepartnerschaftsmedaille verliehen. Über die Verleihung der Auszeichnung wird eine Urkunde ausgestellt.

(3) Der Städtepartnerschaftspreis wird grundsätzlich im Abstand von 2 Jahren vergeben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbAuszeichnungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbAuszeichnungS? Zitiere den Wortlaut.“

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