(1) Der Städtepartnerschaftspreis kann verliehen werden an Persönlichkeiten und Institutionen, die sich in besonderer Weise um die Beziehungen zwischen Regensburg und den Partnerstädten verdient gemacht haben.
(2) Der Städtepartnerschaftspreis wird in Form einer Städtepartnerschaftsmedaille verliehen. Über die Verleihung der Auszeichnung wird eine Urkunde ausgestellt.
(3) Der Städtepartnerschaftspreis wird grundsätzlich im Abstand von 2 Jahren vergeben.