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Zitierfest

RgbArenaS · Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung "Arena Regensburg - Regiebetrieb der Stadt Regensburg"

§ 10 RgbArenaS – Örtliche und überörtliche Rechnungsprüfung, Entlastung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.08.2012.

(1) Der Regiebetrieb unterliegt der örtlichen und der überörtlichen Prüfung.

(2) Der Umfang der Rechnungsprüfung bestimmt sich entsprechend nach Art. 106 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 GO; dabei ist auf das Ergebnis der Abschlussprüfung mit abzustellen.

(3) Der Beschlussfassung über die Entlastung durch den Stadtrat hat die örtliche Rechnungsprüfung voranzugehen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbArenaS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbArenaS? Zitiere den Wortlaut.“

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