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Zitierfest

RgbArchivS · Stadtarchivsatzung der Stadt Regensburg

§ 10 RgbArchivS – Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.06.1988.

Für die Benutzung des Stadtarchivs werden Gebühren und Auslagen nach der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Stadtarchivs Regensburg erhoben.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbArchivS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbArchivS? Zitiere den Wortlaut.“

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