(1) Das Stadtarchiv Regensburg ist im Rahmen dieser Satzung eine öffentliche Einrichtung zur Aufbewahrung, Ordnung und Pflege des städtischen Archivguts und zu dessen Bereitstellung und Auswertung für dienstliche, wissenschaftliche, private, gewerbliche und sonstige Zwecke.
(2) Die dort verwahrten Archivalien können von jedermann benutzt werden, soweit Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.