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Zitierfest

RgbArchivS · Stadtarchivsatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbArchivS – Gegenstand der Satzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.06.1988.

(1) Das Stadtarchiv Regensburg ist im Rahmen dieser Satzung eine öffentliche Einrichtung zur Aufbewahrung, Ordnung und Pflege des städtischen Archivguts und zu dessen Bereitstellung und Auswertung für dienstliche, wissenschaftliche, private, gewerbliche und sonstige Zwecke.

(2) Die dort verwahrten Archivalien können von jedermann benutzt werden, soweit Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbArchivS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbArchivS? Zitiere den Wortlaut.“

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