(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über örtliche Bauvorschriften zum Schutze der Altstadt von Regensburg (Altstadtschutzsatzung) vom 16. Dezember 1982 (AMBI Nr. 5 vom 31. Januar 1983) außer Kraft.
(Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet)