Von Vorschriften dieser Satzung können Abweichungen zugelassen werden, wenn der historische Charakter, die architektonische Besonderheit und die städtebauliche Bedeutung des Gebäudes, des Straßen- oder Platzbildes und des Altstadtgefüges erhalten bleiben. Bei Neubauten sind Abweichungen zulässig, sofern bei der Gestaltung § 2 Beachtung findet.
RgbAltstadtS · Altstadtschutzsatzung der Stadt Regensburg
§ 14 RgbAltstadtS – Abweichungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.12.2007.
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 14 RgbAltstadtS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 14 RgbAltstadtS? Zitiere den Wortlaut.“