Vorgärten sind zu erhalten, insbesondere ist eine Versiegelung etwa zum Nachweis von Stellplätzen bzw. zur Errichtung von Müllboxen und sonstigen Nebengebäuden nicht zulässig. Notwendige Befestigungen sind in ortsüblichem Natursteinmaterial auszuführen.
RgbAltstadtS · Altstadtschutzsatzung der Stadt Regensburg
§ 10 RgbAltstadtS – Garten und Freiflächen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.12.2007.
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„Was regelt § 10 RgbAltstadtS? Zitiere den Wortlaut.“