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Zitierfest

RgbABS · Ausbaubeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 9 RgbABS – Kostenspaltung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.04.2006.

Der Beitrag kann für

1) den Grunderwerb,

2) die Freilegung,

3) die Fahrbahn,

4) die Radwege,

5) die Gehwege,

6) die Parkflächen,

7) das Straßenbegleitgrün,

8) die Beleuchtungsanlagen und

9) die Entwässerungsanlagen

gesondert erhoben und in beliebiger Reihenfolge umgelegt werden, sobald die Baumaßnahme, deren Aufwand durch Teilbeträge gedeckt werden soll, abgeschlossen ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbABS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbABS? Zitiere den Wortlaut.“

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