Die Stadt Regensburg erhebt für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung Gebühren. (Für die Erhebung von Gebühren für die direkte Benutzung der Müllumladestation des Zweckverbandes Müllverwertung Schwandorf gilt die Gebührensatzung des Zweckverbandes.)
RgbAbfGebS · Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Regensburg
§ 1 RgbAbfGebS – Gebührenerhebung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.12.2017.
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„Was regelt § 1 RgbAbfGebS? Zitiere den Wortlaut.“