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Zitierfest

RgbStadtratGO · Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg

§ 26 RgbStadtratGO – Tagesordnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.06.2026.

(1) Der Oberbürgermeister/Die Oberbürgermeisterin setzt die Tagesordnung fest. Rechtzeitig eingegangene Anträge (§ 28 Abs. 1 Sätze 1 und 2) von Stadtratsmitgliedern setzt der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Eine materielle Vorprüfung findet nicht statt.

(2) In der Tagesordnung sind die Beratungsgegenstände einzeln und inhaltlich konkretisiert zu benennen, damit es den Stadtratsmitgliedern ermöglicht wird, sich auf die Behandlung der jeweiligen Gegenstände vorzubereiten.

(3) Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung der Öffentlichkeit durch Anschlag an der Amtstafel im Neuen Rathaus bekannt zu geben. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Stadtrates (Art. 52 Abs. 1 GO). Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gegeben.

(4) Den örtlichen Medien soll die Tagesordnung jeder öffentlichen Sitzung rechtzeitig mitgeteilt werden.