(1) Diese Geschäftsordnung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Beschlußfassung durch den Stadtrat.
(2) Sie tritt mit dem auf die Beschlußfassung durch den Stadtrat folgenden Tag in Kraft, Ziff. 2 Abs. 4 tritt rückwirkend zum 1.2.1994 in Kraft.
(3) Jedem Mitglied des Stadtentwicklungsforums ist ein Exemplar dieser Geschäftsordnung und eine Mitgliederliste auszuhändigen.