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Zitierfest

RgbStadtforumGO · Geschäftsordnung für das Stadtentwicklungsforum der Stadt Regensburg

Nummer 4 RgbStadtforumGO – Arbeitsweise

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.1997.

(1) Das Stadtentwicklungsforum wird nach Bedarf, jährlich mindestens einmal, vom/von der Oberbürgermeister/in schriftlich einberufen. Es ist auch einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder es unter Angabe der Beratungsgegenstände schriftlich beantragt.

(2) Die Einladung muß Tageszeit und Ort und die Beratungsgegenstände angeben und den Mitgliedern des Stadtentwicklungsforums spätestens eine Woche vor der Sitzung zugehen.

(3) Die Sitzungen werden durch den/die Oberbürgermeister/in oder stellvertretend durch einen Bürgermeister geleitet.

(4) Die Geschäftsführung liegt bei der Stadtverwaltung (Amt für Stadtentwicklung).

(5) Über die Sitzungen des Stadtentwicklungsforums wird eine Niederschrift gefertigt, die vom/von der Oberbürgermeister/in, dem/der Protokollführer/in und von einem aus der Mitte des Stadtentwicklungsforums zu bestimmenden Mitglied zu unterzeichnen ist.

(6) Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen. Über den Ausschluß der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden.

(7) Der/die Oberbürgermeister/in kann bestimmen, daß Sachverständige, Bauherren, Entwurfsverfasser, Referenten sowie weitere städtische Dienstkräfte gehört werden. Die Fraktionsvorsitzenden und die Mitglieder von Ausschüssen, die für die Beratungsgegenstände nach der Geschäftsordnung des Stadtrates zuständig sind, sind von den Sitzungsterminen und der Tagesordnung zu verständigen.