Das Seniorenamt kann jederzeit über die Ergebnisse der Quartiersarbeit öffentlich berichten und dazu Informationen des Geförderten bekommen. Die notwendige umfassende Belehrung zum Datenschutz nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bayerischen Datenschutz (BayDSG) erfolgt im Rahmen der Antragstellung.
In Publikationen des/der Geförderten muss auf die Förderung des Vorhabens durch die Stadt Regensburg hingewiesen werden.