4.1 Zuschüsse werden auf formlosen Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich beim Referat für Bildung der Stadt Regensburg zu stellen.
4.2 Die Anträge sind vor der Durchführung eines Projektes zu stellen. Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Anträge, die aus dem Verfügungsfonds Bildungsarbeit gefördert werden sollen, sind so rechtzeitig zu stellen, dass gegebenenfalls eine Beratung im Ausschuss für Bildung möglich ist. Maßnahmen, bei denen eine längerfristige Planung erkennbar ist, sollen nicht kurzfristig aus dem Fonds gefördert werden.
Anträge für Projekte / Veranstaltungen, die aus aktuellem Anlass kurzfristig durchgeführt werden sollen, sind nachrangig und können nur bearbeitet werden, wenn
- 1. im Bedarfsfall die Zustimmung des Ausschusses für Bildung rechtzeitig eingeholt werden kann,
- 2. im laufenden Haushaltsjahr noch Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen.
4.3 Der schriftliche Antrag muss alle notwendigen Angaben über den verantwortlichen Träger der Maßnahme, eine ausführliche Aufgaben- bzw. Projektbeschreibung und eine Kostenaufstellung mit dem Nachweis der Gesamtfinanzierung enthalten.
4.4 Die Antragstellerin / der Antragsteller erhält einen schriftlichen Bescheid.