Um dem Referat für Bildung eine Förderung kurzfristig während eines Haushaltsjahres auftretender Projekte zu ermöglichen, wird im Haushaltsplan ein Verfügungsfonds von 20.000,00 € ausgewiesen, der im Zusammenhang mit den freiwilligen Leistungen jährlich zu beschließen ist. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds trifft bis zu einem Betrag von 5.000,00 € die Bildungsreferentin / der Bildungsreferent, in allen anderen Fällen der Ausschuss für Bildung.
Der Höchstsatz einer Förderung von Einzelprojekten und Veranstaltungen darf grundsätzlich 30% der Gesamtkosten nicht übersteigen. Ergibt der Verwendungsnachweis eine nachträgliche Reduzierung der ursprünglich veranschlagten Kosten, ist eine ggf. überschießende Förderung an die Stadt zurückzuerstatten.
3.1 Zuschüsse zu Einzelprojekten und Veranstaltungen werden als Restfinanzierung gewährt. Durch Vorlage von Projektbeschreibung und Finanzierungsplan ist nachzuweisen, dass die gesamte Finanzierung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme gesichert sind.
3.2 Die Förderung durch die Stadt hat Nachrang. Die Antragstellerin / der Antragsteller hat eigene Leistung zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen. Je nach Art des Projektes sind in zumutbarer Höhe Eintrittsgelder, Teilnehmerbeiträge u. ä. zu erheben.
3.3 Ein Projekt kann innerhalb eines Haushaltsjahres nur einmal gefördert werden. Projekt in diesem Sinn kann auch eine Veranstaltungsreihe sein.
3.4 Der bildungsrelevante Aspekt muss deutlich überwiegen. Repräsentationskosten werden nicht berücksichtigt. Benefizveranstaltungen werden nicht gefördert.
3.5 Die Überlassung städtischer Räume ist auf die Zuschussleistung anzurechnen.