Die Überlassung zur besonderen Benutzung ist beim Gartenamt der Stadt Regensburg zu beantragen. Im Antrag sind Art und Zweck der Nutzung, der beabsichtigte Nutzungsumfang und die Nutzungsdauer darzustellen.
RgbGruenanlRL · Richtlinien der Stadt Regensburg über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die besondere Benutzung von Grünanlagen der Stadt Regensburg
Nummer 2 RgbGruenanlRL – Antragstellung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.06.2025.