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Zitierfest

RgbGruenanlRL · Richtlinien der Stadt Regensburg über die Erhebung von Nutzungsentgelten für die besondere Benutzung von Grünanlagen der Stadt Regensburg

Nummer 1 RgbGruenanlRL – Besondere Benutzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.06.2025.

(1) Die Stadt Regensburg erhebt für die besondere Benutzung im Sinne der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg (Grünanlagensatzung – GrünanlS) Entgelte nach dieser Richtlinie.

(2) Im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten können Grünanlagen nach der Grünanlagensatzung der Stadt Regensburg gemäß § 6 GrünanlS zur besonderen Benutzung überlassen werden.

(3) Diese besondere Benutzung erfolgt aufgrund eines schriftlich abzuschließenden privatrechtlichen Benutzungsvertrages, der das Benutzungsverhältnis regelt (Nutzungsvereinbarung). Dieser regelt die Einzelheiten der besonderen Benutzung, insbesondere Dauer und Art und Weise der Benutzung.