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Zitierfest

RgbSportfoerderRL · Richtlinien für die Vergabe der Sportfördermittel der Stadt Regensburg (Sportförderrichtlinien)*

Nummer 5 RgbSportfoerderRL – Fahrtkostenzuschüsse

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.05.2025.

5.1 Mannschaften:

Mannschaften, die in der 1. oder 2. Bundesliga spielen, erhalten für ihre besonderen Aufwendungen einen Pauschalzuschuss im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel.

Dabei werden die Mannschaftsstärke sowie die Entfernung der Spielorte berücksichtigt.

Jugendmannschaften, die in der obersten bayerischen Spielklasse spielen, können auf begründeten Antrag einen Pauschalzuschuss erhalten.

Über die Höhe des Zuschusses entscheidet die Verwaltung.

5.2 Beschickung von Meisterschaften:

Die Sportvereine im Stadtgebiet können für ihre aktiven Teilnehmer/-innen an Bayerischen, Süddeutschen und Deutschen Meisterschaften im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel einen Zuschuss erhalten, wenn der Veranstaltungsort weiter als 150 km von Regensburg entfernt ist.

Es werden folgende Zuschüsse gewährt:

Fahrtkosten: bis zu € 0,04 je km und Teilnehmer/-in,

Tagegeld: bis € 10,00 je Teilnehmer/-in und Tag.

Sind mehr Anträge eingegangen, als Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, entscheidet die Verwaltung über eine gleichmäßige Kürzung der obigen Zuschussanträge.

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