- 1. Im übrigen gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg.
- 2. Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 1997 in Kraft.
RgbWohlfahrtRL · Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen
VII RgbWohlfahrtRL – Schlußbestimmung, Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.