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Zitierfest

RgbWohlfahrtRL · Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen

VII RgbWohlfahrtRL – Schlußbestimmung, Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.08.2001.
  • 1. Im übrigen gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg.
  • 2. Diese Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 1997 in Kraft.