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Zitierfest

RgbJugendRL · Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen

Nummer 5 RgbJugendRL – VERFAHREN

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.02.2024.
5.1.Antragstellung
5.1.1Anträge sind unter Verwendung des zutreffenden Formulars in einfacher Ausfertigung für Freizeitmaßnahmen innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Maßnahme beim Stadtjugendring Regensburg, Ditthornstraße 2, 93055 Regensburg einzureichen. für internationale Jugendbegegnungen spätestens eine Woche vor Beginn der Jugendbegegnung bei der Stadt Regensburg, Amt für kommunale Jugendarbeit, Domplatz 3, 93047 Regensburg einzureichen. Verspätet eingereichte Anträge können für eine Förderung nicht mehr berücksichtigt werden.
5.1.2Für jede Veranstaltung ist ein gesonderter Antrag vorzulegen.
5.1.3Der Antrag muss die Angaben über Ort, Zeit und Dauer der Maßnahme, das Betreuungspersonal und Kosten (sowohl für den einzelnen Teilnehmenden als auch die Gesamtkosten), den Teilnahmebeitrag und den Eigenanteil des Trägers enthalten. Dem Antrag sind das Programm, der Finanzplan und die Teilnahmeliste unter Angabe der genauen Adressen und des Alters der Teilnehmenden sowie der Betreuungspersonen beizufügen.
5.1.4Eine Erhöhung der Zuwendung im Falle einer nachträglichen Kostensteigerung ist nicht möglich.
5.2Auszahlung Die Bewilligung oder Ablehnung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung. Die Überweisung eines Zuschusses wird auf ein vom Träger anzugebendes Konto vorgenommen.
5.3.Verwendungsnachweis
5.3.1Der Zuschuss ist zweckgebunden zu verwenden und soll einen angemessenen Teilnahmebeitrag ermöglichen.
5.3.2Die Stadt Regensburg bzw. der Stadtjugendring Regensburg können vom Träger die Vorlage eines Verwendungsnachweises mit Belegen fordern. Von einem Verwendungsnachweis wird abgesehen, wenn sich keine Zweifel an der ordnungsmäßigen Verwendung ergeben.
5.3.3Die Belege sind vom Träger ein Jahr zu verwahren. Beauftragte der Stadt Regensburg haben das Recht der Einsichtnahme in diese Belege.
5.3.4Der Stadtjugendring Regensburg legt bis 31.12. eines Jahres der Stadt Regensburg, vertreten durch das Amt für kommunale Jugendarbeit, eine Zusammenstellung vor, aus der sich ergibt, welche Zuschussanträge für Freizeitmaßnahmen eingegangen sind, Ort und Dauer der Veranstaltungen, wie viele Jugendliche aus Regensburg teilgenommen haben und welche Zuschusshöhe bewilligt wurde.

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