| 4.1. | Freizeitmaßnahmen |
|---|---|
| 4.1.1 | Förderfähig anzuerkennen sind angemessene Fahrt- und Flugkosten (z.B. Bahn 2. Klasse, Flug Economy Class) die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu einem Höchstbetrag von 65 Euro je Tag und teilnehmender Person, Programmkosten (einschließlich Eintrittsgelder) und die Kosten für Betreuungspersonen. |
| 4.1.2 | Die Stadt Regensburg gewährt für die in Ziffer 3.1. genannten Freizeitmaßnahmen bis zur Höhe der jeweils im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel einen Zuschuss von 10 Euro je Tag und teilnehmender Person, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen ungedeckten Kosten. Für 6 bis 12 Teilnehmende werden 2 Betreuungspersonen gefördert. Darüber hinaus wird für jeweils bis zu 6 weitere Teilnehmende je eine weitere Betreuungsperson gefördert (d.h. für 13 bis 18 Teilnehmende 3 Betreuungspersonen, für 19 bis 24 Teilnehmende 4 Betreuungspersonen, usw.). |
| 4.1.3 | Die Verteilung der Mittel erfolgt durch den Stadtjugendring Regensburg. Der Antrag muss spätestens 8 Wochen nach Ende der Maßnahme eingereicht werden. Falls ein Träger trotz relativ hoher Gesamtkosten nur einen geringen Teilnahmebetrag oder einen geringen Eigenanteil festgesetzt hat, ist der Stadtjugendring Regensburg berechtigt, Abschläge vorzunehmen. |
| 4.1.4 | Bei der Antragstellung ist anzugeben, ob bei einer anderen Stelle der Stadt Regensburg für die gleiche Veranstaltung ein weiterer Zuschuss beantragt wurde. Eine Doppelförderung durch die Stadt Regensburg ist grundsätzlich ausgeschlossen. |
| 4.2. | Internationale Begegnungen |
| 4.2.1 | Förderfähig anzuerkennen sind angemessene Fahrt- und Flugkosten (z. B. Bahn 2. Klasse, Flug Economy Class), Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu einem Höchstbetrag von 90 Euro je Tag und teilnehmender Person, Programmkosten (einschließlich Eintrittsgelder) und die Kosten für Betreuungspersonen. |
| 4.2.2 | Die Stadt Regensburg gewährt für die in Ziffer 3.2. genannten internationalen Jugendbegegnungen, nach Maßgabe der vorhandenen Haushaltsmittel, folgende Zuschüsse: für die Jugendbegegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften von 10 Euro je Tag und teilnehmender Person (einschließlich Betreuungspersonen) für sonstige internationale Jugendbegegnungen von 8 Euro je Tag und teilnehmender Person (einschließlich Betreuungspersonen) bei einem Gegenbesuch der Partnergruppe in Regensburg von 6 Euro je Tag und teilnehmender Person der Partnergruppe (einschließlich Betreuungspersonen). Für 6 bis 12 Teilnehmende werden 2 Betreuungspersonen gefördert. Darüber hinaus wird für jeweils bis zu 6 weitere Teilnehmende je eine weitere Betreuungsperson gefördert (d.h. für 13 bis 18 Teilnehmende 3 Betreuungspersonen, für 19 bis 24 Teilnehmende 4 Betreuungspersonen, usw.). |
| 4.2.3 | Bei der Antragstellung ist anzugeben, ob bei einer anderen Stelle der Stadt Regensburg für die gleiche Veranstaltung ein weiterer Zuschuss beantragt wurde. Eine Doppelförderung durch die Stadt Regensburg ist grundsätzlich ausgeschlossen. |
| 4.2.4 | Die Abgabe des Jugendgästepasses an alle jugendlichen Gäste aus dem Ausland bis zum 18. Lebensjahr, die sich in Gruppen in Regensburg aufhalten, wird durch diese Förderung nicht berührt (Stadtratsbeschluss vom 30.05.1973). |
RgbJugendRL · Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für internationale Jugendbegegnungen und Freizeitmaßnahmen
Nummer 4 RgbJugendRL – FÖRDERUNG
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.02.2024.
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