Die Stadt Regensburg betrachtet die im Stadtgebiet tätigen Künstler und Künstlerinnen, kulturellen Vereinigungen, Gruppen und Initiativen als wesentliche Träger des kulturellen Lebens. Sie fördert diese durch städtische Mitwirkung bei Veranstaltungen sowie durch die Gewährung von Sachleistungen und finanziellen Zuwendungen. Die Zuschussgewährung erfolgt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, jedoch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel als freiwillige Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Diese Richtlinie stellt eine verwaltungsinterne Handlungsleitlinie dar, aus der Dritte keine unmittelbaren Rechte oder Ansprüche ableiten können.
RgbKulturRL · Richtlinien für die Förderung der freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg
Nummer 1 RgbKulturRL – Vorbemerkung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.11.2014.