Tische, Stühle sowie sonstiges zulässiges Mobiliar sind außerhalb der Bewirtschaftungszeit möglichst täglich in der Gaststätte oder auf anderem Privatgrund (keinesfalls Rettungswegen) zu lagern. Ansonsten ist die Möblierung täglich vor Eintritt der Sperrzeit für die Freisitze, bei schlechtem Wetter oder an betriebsfreien Tagen vom öffentlichen Verkehrsgrund zu beseitigen bzw. so abzusichern, dass ein unzulässiges Benutzen nicht möglich ist. Sämtliche Möblierungen sind bei Saisonende von der Freisitzfläche vollständig abzuräumen.
RgbGastroRL · Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt
Nummer 7 RgbGastroRL – Lagerung der Möblierung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2023.