Der Widerruf der Sondernutzungserlaubnis ist vorzubehalten für den Fall, dass der/die Erlaubnisnehmer/in den Inhalt der Erlaubnis, insbesondere Auflagen oder Bedingungen, nicht beachtet oder dies aus Gründen des öffentlichen Interesses erforderlich ist. In Fällen des Widerrufs dieser Erlaubnis steht dem Erlaubnisinhaber keine Entschädigung für seine im Zusammenhang mit der Erlaubnis entstehenden Aufwendungen zu. Ferner bestehen keine Ersatzansprüche bei Sperrung, Änderung, Umstufung oder Einziehung der Straße.
RgbGastroRL · Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung von Gaststätten in der Altstadt
Nummer 15 RgbGastroRL – Widerruf und Ersatzansprüche
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 29.11.2023.