Die Zuwendung wird bei eventueller Gewährung weiterer finanzieller Hilfen für denselben Zweck angerechnet. Die Summe aus städtischer Hilfe, Versicherungsleistungen und sonstigen Hilfen darf den tatsächlich entstandenen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, anderenfalls wird die Städtische Zuwendung entsprechend gekürzt.
RgbUnwetterRL · Richtlinie der Stadt Regensburg über Zuwendungen an Privathaushalte infolge des Unwetterereignisses Ende Mai / Anfang Juni 2024
Nummer 6 RgbUnwetterRL – Mehrfachförderung
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.07.2024.
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