Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Festbetragsfinanzierung gewährt.
Zuwendungsfähig sind alle zur Ersatzbeschaffung des Hausrats notwendigen Ausgaben.
Die Höhe der Zuwendung beträgt bis zu 5.000 €.
War der Schaden versicherbar und wurde hierfür keine Versicherung mit Elementarschadenzusatz abgeschlossen, beträgt die Hilfeleistung 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, insgesamt maximal 2.500 €.