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Zitierfest

RgbFwKS · Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung der Stadt Regensburg

Anlage 1.Nummer9 RgbFwKS – Lehrgangskosten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2023.

Die unter 9.1 bis 9.3 aufgeführten Lehrgänge nach der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst Bayern (FachV-Fw) werden für die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Bayern (AGBF-Bayern) angeboten und nach deren aktuellen Lehrgangskosten (Stand: 22.09.2021) abgerechnet. Die unter 9.4 und 9.5 genannten Ausbildungen für Betriebsfeuerwehren werden nach Preiskalkulationen der Berufsfeuerwehr Regensburg abgerechnet. Alle Lehrgangskosten verstehen sich je Teilnehmer.

9.1Rettungssanitätermodul (§ 18 Abs. 1 FachV-Fw), Grundlehrgang (RS-G) 1.250,00 € und Abschlusslehrgang (RS-A) 380,00€1.630,00 EUR
9.2Gruppenführer im Einsatzdienst (§ 23 Abs. 2 S. 1 FachV-Fw)5.400,00 EUR
9.3Grundlehrgang Höhenrettung1.150,00 EUR
9.4Modulare Truppausbildung – Basismodul595,00 EUR p.P.
9.5Atemschutzgeräteträgerlehrgang553,64 EUR p.P.

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