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Zitierfest

RgbFwKS · Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung der Stadt Regensburg

Anlage 1.Nummer10 RgbFwKS – Amtliche Kennzeichnung von Feuerwehrzufahrtsschildern (Siegelung)

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2023.

Für die amtliche Kennzeichnung von neu installierten Feuerwehrzufahrtsschildern mittels Siegel werden folgende Kosten pauschal in Rechnung gestellt:

10.1Siegelung von bis zu vier Schildern inkl. Anfahrt und Personalkosten (Ein Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes)61,50 EUR
10.2Siegelung von mehr als vier Schildern inkl. Anfahrt und Personalkosten (Ein Beamter des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes)92,30 EUR
10.3Beratungsgespräch26,80 EUR
10.4Nicht-Erscheinen zu vereinbartem Termin, oder Siegelung aufgrund Verschuldens des Antragstellers zu vereinbartem Termin nicht möglich50,00 EUR

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„Was regelt Anlage 1.Nummer10 RgbFwKS? Zitiere den Wortlaut.“

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