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Zitierfest

RgbFwKS · Feuerwehraufwendungs- und Kostenersatzsatzung der Stadt Regensburg

Anlage 1.Nummer5 RgbFwKS – Pauschalkosten für erbrachte Leistungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2023.

Pauschalkosten für unten genannte Meldebilder werden zusammengesetzt aus Streckenkosten, Ausrückestundenkosten, Arbeitsstundenkosten, Personalkosten und Verbrauchsmaterial in folgender Höhe berechnet:

5.1Türöffnung ohne Vorliegen einer Gefahr172,00 EUR
5.2Aufzugöffnungen (Aufzugskabine öffnen / Aufzug stilllegen)338,00 EUR
5.3Straße reinigen344,00 EUR
5.3.1Verkehrsabsicherung zur Reinigung der Straße220,00 EUR
5.4Einfache technische Hilfeleistungen (nicht zeitkritisch)107,00 EUR
5.5Türe/ Fenster verschalen und Verschließen von Wohnungen235,00 EUR
5.6Verkehrsabsicherung nach Verkehrsunfall auf BAB425,00 EUR
5.7Falschalarm einer Brandmeldeanlage nach Art. 28 Abs. 2 Nr. 5 BayFwG je Zeiteinheit, 30 Minuten575,00 EUR
5.8Ast/Äste entfernen, auch bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen je Zeiteinheit, 30 Minuten152,00 EUR
5.9Baum/Bäume entfernen, auch bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen je Zeiteinheit, 30 Minuten174,00 EUR
5.10Entfernen von Wasser, auch bei Ausrücken eines Fahrzeuges nach Unwettern oder sonstigen extremen Naturereignissen bei einer Einsatzdauer bis zu 2 Stunden.746,00 EUR
5.11Beseitigung Wasserschaden162,00 EUR
5.12Tierbergung162,00 EUR

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