Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus der Feuerwache bzw. vom Standort bis zum Wiedereinrücken anzusetzen.
Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
4.1 Hauptamtliches Personal
Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter werden folgende Stundensätze berechnet:
| 4.1.1 | Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der zweiten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. | 40,10 EUR |
|---|---|---|
| 4.1.2 | Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der dritten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. | 53,50 EUR |
| 4.1.3 | Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der vierten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. | 67,90 EUR |
4.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, da der Stadt Regensburg auch Kosten für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Aufgrund des Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.
| Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz berechnet: | 28,00 EUR |
|---|
4.3 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden folgende Stundensätze berechnet:
| 4.3.1 | Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der zweiten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. | 40,10 EUR |
|---|---|---|
| 4.3.2 | Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der dritten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. | 53,50 EUR |
| 4.3.3 | Beamter der Fachlaufbahn „Naturwissenschaft und Technik“ mit fachlichem Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, der ein Amt in der vierten Qualifikationsebene innehat, sowie vergleichbare feuerwehrtechnische Tarifbeschäftigte. | 67,90 EUR |
| 4.3.4 | Ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender (§ 11 Abs. 5 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ( AVBayFwG)) | 16,90 EUR |
Für die An- und Rückfahrt wird je eingeteiltem Mann insgesamt eine weitere Stunde berechnet. Für Sicherheitswachen, die nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) abgesagt werden, wird je eingeteiltem Mann der einschlägige Stundensatz berechnet.
4.4 Beratungsleistungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes
Erbringen Beamte der Berufsfeuerwehr Beratungsleistungen im Rahmen des vorbeugenden Brandschutzes, werden je Stunde 79,00 EUR berechnet. Zu den Beratungsleistungen zählen auch die Zeiten, die für die Durchsicht der Unterlagen und für das Erstellen von Schriftstücken anfallen. Bei der Wahrnehmung von Ortsterminen werden für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt 51,00 EUR pauschal berechnet.
| 4.4.1 | Lieferung und Einbau eines Profilhalbzylinders (35mm) anhand der Feuerbeschau | 200,00 EUR |
|---|