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Zitierfest

RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg

§ 14 RgbEBS – Fälligkeit

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.

Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorausleistung zwei Monate nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig.

Rechtsprechung zu § 14 RgbEBS

3 Entscheidungen zitieren § 14 RgbEBS: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.

  • BVerwG, Urt. v. 15.05.2013 – 9 C 3/12 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: § 132 Nr. 4 BauGB, nach dem die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage durch Satzung zu regeln sind, ermächtigt die Gemeinde nicht zu einer pauschalen Bezugnahme auf in technischen Regelwerken vorgegebene Ausbaustandards.
  • BVerwG, Urt. v. 24.02.2010 – 9 C 1/09 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Leitsatz: 1. Auf die Nichtigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung wegen unzulässiger Rückwirkung einer Verteilungsregelung (hier: rückwirkender Wegfall einer Tiefenbegrenzung) kann sich ein Beitragspflichtiger im Anfechtungsstreit gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid auch dann berufen, wenn die rückwirkende Satzungsänderung sich auf die Höhe seiner eigenen Beitragspflicht günstig auswirken würde …
  • BVerwG, Beschl. v. 28.01.2010 – 9 BN 5/09 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat

    Überprüfung einer Erschließungsbeitragssatzung; Auslegungsregeln und allgemeine Rechtsgrundsätze als Teil des Landesrechts

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