Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids, die Vorausleistung zwei Monate nach Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids fällig.
RgbEBS · Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Regensburg
§ 14 RgbEBS – Fälligkeit
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 10.05.2021.
Rechtsprechung zu § 14 RgbEBS
3 Entscheidungen zitieren § 14 RgbEBS: zuerst mit der Vorschrift im Leitsatz, dann in der Normenkette, häufig zitierte und neueste vorn.
BVerwG, Urt. v. 15.05.2013 – 9 C 3/12 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat
Leitsatz: § 132 Nr. 4 BauGB, nach dem die Merkmale der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage durch Satzung zu regeln sind, ermächtigt die Gemeinde nicht zu einer pauschalen Bezugnahme auf in technischen Regelwerken vorgegebene Ausbaustandards.
BVerwG, Urt. v. 24.02.2010 – 9 C 1/09 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat
Leitsatz: 1. Auf die Nichtigkeit einer Erschließungsbeitragssatzung wegen unzulässiger Rückwirkung einer Verteilungsregelung (hier: rückwirkender Wegfall einer Tiefenbegrenzung) kann sich ein Beitragspflichtiger im Anfechtungsstreit gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid auch dann berufen, wenn die rückwirkende Satzungsänderung sich auf die Höhe seiner eigenen Beitragspflicht günstig auswirken würde …
BVerwG, Beschl. v. 28.01.2010 – 9 BN 5/09 (amtliche Veröffentlichung) · 9. Senat
Überprüfung einer Erschließungsbeitragssatzung; Auslegungsregeln und allgemeine Rechtsgrundsätze als Teil des Landesrechts
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