Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbBueBO · Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Stadtbücherei Regensburg "Benutzungsordnung Stadtbücherei (BüBO)"

Nummer 7 RgbBueBO – Verschiedenes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.08.2008.
  • – Mäntel, Taschen und Mappen sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufzubewahren. Schließfächer dürfen nur während des Büchereibesuchs genutzt werden.
  • – Für eingebrachte Wertsachen, Geld und Kleidung wird keine Haftung übernommen.
  • – In der Bücherei ist die Benutzung von Handys sowie Rauchen und Essen nicht gestattet.
  • – Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden.
  • – Besucher/innen haben sich so zu verhalten, dass niemand gestört wird.
  • – Der/die Leiter/in der Stadtbücherei sowie die von ihm/ihr beauftragten Mitarbeiter/innen üben in den Büchereien das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.