- – Mäntel, Taschen und Mappen sind in den dafür vorgesehenen Schließfächern aufzubewahren. Schließfächer dürfen nur während des Büchereibesuchs genutzt werden.
- – Für eingebrachte Wertsachen, Geld und Kleidung wird keine Haftung übernommen.
- – In der Bücherei ist die Benutzung von Handys sowie Rauchen und Essen nicht gestattet.
- – Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden.
- – Besucher/innen haben sich so zu verhalten, dass niemand gestört wird.
- – Der/die Leiter/in der Stadtbücherei sowie die von ihm/ihr beauftragten Mitarbeiter/innen üben in den Büchereien das Hausrecht aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
RgbBueBO · Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Stadtbücherei Regensburg "Benutzungsordnung Stadtbücherei (BüBO)"
Nummer 7 RgbBueBO – Verschiedenes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.08.2008.