Für die Benutzung der Stadtbücherei sind folgende Entgelte zu entrichten:
Benutzungsentgelt:
| Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Benutzung | gebührenfrei |
|---|---|
| Ausstellen oder Verlängern eines Jahresausweises für Erwachsene | 17,00 EUR |
| Ausstellen oder Verlängern eines ermäßigten Jahresausweises für Studierende, Auszubildende, Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Freiwillige im "sozialen Jahr", Empfänger/innen von Sozialhilfe/Hartz IV, Schwerbehinderte, Inhaber der "Aktivkarte für Senioren" und "Regensburgkarte", Inhaber von Jugendleiterkarte oder Freiwilligenkarte | 10,00 EUR |
| Ausstellen oder Verlängern eines Partnerausweises für Ehe-/ Lebenspartner/in, Kinder über 18 im gleichen Haushalt | 3,00 EUR |
| Ausstellen eines Monatsausweises | 3,00 EUR |
| Nutzung Computerarbeitsplatz (Internet) pro Stunde | 2,50 EUR |
Schutzgebühren:
| - Vormerkung eines entliehenen Mediums | 1,00 EUR |
|---|---|
| - Ausstellen eines Ersatz-Büchereiausweis bei Verlust oder Beschädigung | 3,00 EUR |
| - Verlust oder Beschädigung eines Barcodestreifens | 1,50 EUR |
| - Verlust oder Beschädigung eines Kassetten-, CD- oder Videobehälters | 1,50 EUR |
| - Verlust oder Beschädigung eines Schließfachschlüssels | 11,50 EUR |
| - Erstellen eines Computerausdrucks pro Seite | 0,10 EUR |
| - Überlassung eines Baumwolltragetasche | 1,00 EUR |
Versäumnisentgelt:
Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist auch ohne vorherige Mahnung ein Versäumnisentgelt zu entrichten; dieses beträgt:
| - | für Bücher, Noten, Zeitschriften, Schallplatten, Tonkassetten, CDs, CD-ROMs, Spiele, Karten und Pläne | |
|---|---|---|
| pro Tag und Medieneinheit | 0,20 EUR | |
| maximale Höhe der Versäumnisentgelte pro Medieneinheit | 7,00 EUR | |
| - | für Videokassetten und DVDs pro Tag und Medieneinheit | 0,60 EUR |
| maximale Höhe der Versäumnisentgelte pro Medieneinheit | 10,00 EUR | |
| - | Bearbeitungsentgelt für Rechnungsstellung | 5,00 EUR |
| - | Ermittlung nicht gemeldeter Adress- und Namensänderung | 3,00 EUR |
Gebührenschuldner ist der/die Inhaber/in des Leserausweises, bei Minderjährigen die/der Sorgeberechtigte(n)