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Zitierfest

RgbBueBO · Benutzungsordnung und Entgeltregelung für die Stadtbücherei Regensburg "Benutzungsordnung Stadtbücherei (BüBO)"

Nummer 6 RgbBueBO – Entgeltregelung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.08.2008.

Für die Benutzung der Stadtbücherei sind folgende Entgelte zu entrichten:

Benutzungsentgelt:

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die Benutzunggebührenfrei
Ausstellen oder Verlängern eines Jahresausweises für Erwachsene17,00 EUR
Ausstellen oder Verlängern eines ermäßigten Jahresausweises für Studierende, Auszubildende, Schüler, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Freiwillige im "sozialen Jahr", Empfänger/innen von Sozialhilfe/Hartz IV, Schwerbehinderte, Inhaber der "Aktivkarte für Senioren" und "Regensburgkarte", Inhaber von Jugendleiterkarte oder Freiwilligenkarte10,00 EUR
Ausstellen oder Verlängern eines Partnerausweises für Ehe-/ Lebenspartner/in, Kinder über 18 im gleichen Haushalt3,00 EUR
Ausstellen eines Monatsausweises3,00 EUR
Nutzung Computerarbeitsplatz (Internet) pro Stunde2,50 EUR

Schutzgebühren:

- Vormerkung eines entliehenen Mediums1,00 EUR
- Ausstellen eines Ersatz-Büchereiausweis bei Verlust oder Beschädigung3,00 EUR
- Verlust oder Beschädigung eines Barcodestreifens1,50 EUR
- Verlust oder Beschädigung eines Kassetten-, CD- oder Videobehälters1,50 EUR
- Verlust oder Beschädigung eines Schließfachschlüssels11,50 EUR
- Erstellen eines Computerausdrucks pro Seite0,10 EUR
- Überlassung eines Baumwolltragetasche1,00 EUR

Versäumnisentgelt:

Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist auch ohne vorherige Mahnung ein Versäumnisentgelt zu entrichten; dieses beträgt:

-für Bücher, Noten, Zeitschriften, Schallplatten, Tonkassetten, CDs, CD-ROMs, Spiele, Karten und Pläne
pro Tag und Medieneinheit0,20 EUR
maximale Höhe der Versäumnisentgelte pro Medieneinheit7,00 EUR
-für Videokassetten und DVDs pro Tag und Medieneinheit0,60 EUR
maximale Höhe der Versäumnisentgelte pro Medieneinheit10,00 EUR
-Bearbeitungsentgelt für Rechnungsstellung5,00 EUR
-Ermittlung nicht gemeldeter Adress- und Namensänderung3,00 EUR

Gebührenschuldner ist der/die Inhaber/in des Leserausweises, bei Minderjährigen die/der Sorgeberechtigte(n)