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Zitierfest

RgbVhsAGB · Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Volkshochschule der Stadt Regensburg

Nummer 9 RgbVhsAGB – Hausordnung/Ferienordnung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 14.10.2003.

9.1. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getränke ist nicht gestattet (siehe Nr. 6.3).

9.2. Im Allgemeinen richten sich die kursfreien Tage nach der für Bayern gültigen Ferienordnung und den gesetzlichen Feiertagen.