8.1. Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erhält mit Abschluss des Vertrages eine Teilnahmekarte oder für die Einzelveranstaltung eine Eintrittskarte. Diese Karten sind nicht übertragbar. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist nur mit einer gültigen Karte möglich. Kursleitung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule sowie die Hausverwaltung der Schule sind berechtigt, sich die Karten vorzeigen zu lassen.
8.2. Die Teilnahmekarte berechtigt nur zum Besuch der auf der Karte ausgewiesenen Veranstaltung. Wer damit eine andere Veranstaltung besucht oder ohne Anmeldung an einer Veranstaltung teilnimmt, hat zusätzlich zum Entgelt einen Betrag in Höhe von 50% des ausgewiesenen Entgelts, mindestens jedoch EUR 30,00 zu zahlen.