(1) Entgeltfrei ist:
- 1. die Besichtigung
- a) für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- b) für Bedienstete auswärtiger Museen, Fachwissenschaftler, Pressevertreter, Leihgeber, ausstellende Künstler, Mitglieder des Förderkreises der Museen der Stadt Regensburg, Mitglieder des International Council of Museums (ICOM), Mitglieder des Bundesverbands der Gästeführer in Deutschland e. V., Gästeführer vom Verband der Regensburger Gästeführerer e.V., Inhaber der Alumni-Card, sowie Mitglieder des Historischen Vereins für Oberpfalz und Regensburg - jeweils gegen Vorlage eines Ausweises -
- c) am ersten Sonntag jeden Monats, mit Ausnahme des documents Reichstag, des documents Neupfarrplatz, documents Schnupftabakfabrik und herausragender Sonderausstellungen.
(2) Für Inhaber der Aktivkarte für Senioren, des Freizeitpasses für Bundesfreiwilligendienstleistende und des Jugendferienpasses und des Jugendgästepasses gelten die dort vorgesehenen Ermäßigungen. Inhaber der "Bayerischen Ehrenamtskarte" erhalten bei Besichtigung des Historischen Museums, des documents Reichstag, des documents Schnupftabakfabrik, des documents Neupfarrplatz und des documents Kepler auf das Besichtigungsentgelt eine bis zu 50%-ige Ermäßigung. Die Inanspruchnahme der Ermäßigung bezieht sich auf den jeweiligen Eintrittstarif für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine mehrfache Ermäßigung pro Person ist ausgeschlossen.
(3) Inhaber des Stadtpasses der Stadt Regensburg und des LandkreisPasses des Landkreises Regensburg erhalten auf das Besichtigungsentgelt gem. § 2 eine Ermäßigung i.H.v. 50%. Die Inanspruchnahme der Ermäßigung bezieht sich auf den jeweiligen Eintrittstarif für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine mehrfache Ermäßigung pro Person ist ausgeschlossen.
(4) Bei besonderen Veranstaltungen (z. B. Tag der offenen Tür, Kongresse) kann für die Teilnahme an diesen Veranstaltungen von einer Erhebung von Entgelten abgesehen werden.