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Zitierfest

RgbMuseen · Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Museen der Stadt Regensburg

Anlage 1.3 RgbMuseen – Sonderveranstaltungsentgelte

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.11.2023.

Bei besonderen Veranstaltungen (z. B. Sonderausstellungen) richtet sich die Höhe der Entgelte nach den entstehenden Kosten.

Das Sonderveranstaltungsentgelt beträgt:

pro Person höchstens10,00 €
für den in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 genannten Personenkreis je Person höchstens5,00 €

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1.3 RgbMuseen nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1.3 RgbMuseen? Zitiere den Wortlaut.“

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