Konferenzen sowie Sitzungen der Bildungsgangs- und Fachgruppen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Konferenzen sind in der Regel so anzuberaumen, dass auch berufstätige Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können.
NSchG NI · Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
§ 38 NSchG NI – Sitzungszeiten
Amtliche Fassung, Stand 23.06.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 38 NSchG NI verweisen
- § 38b NSchG NI – Zusammensetzung und Verfahren des Schulvorstandes
In Ihrer KI nachschlagen
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 38 NSchG NI nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 38 NSchG NI? Zitiere den Wortlaut.“