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Zitierfest

NSchG NI · Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

§ 38 NSchG NI – Sitzungszeiten

Amtliche Fassung, Stand 23.06.2026.

Konferenzen sowie Sitzungen der Bildungsgangs- und Fachgruppen finden in der unterrichtsfreien Zeit statt. Konferenzen sind in der Regel so anzuberaumen, dass auch berufstätige Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten daran teilnehmen können.

Verweise

Vorschriften, die auf § 38 NSchG NI verweisen

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 38 NSchG NI nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 38 NSchG NI? Zitiere den Wortlaut.“

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