Schulbehörden sind
- 1. das Kultusministerium als oberste Schulbehörde,
- 2. die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung als nachgeordnete Schulbehörden.
NSchG NI · Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)
Schulbehörden sind
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 119 NSchG NI nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 119 NSchG NI? Zitiere den Wortlaut.“