Die Kommunen erfüllen ihre Aufgaben im eigenen oder im übertragenen Wirkungskreis. Sie stellen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für ihre Einwohnerinnen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit.
NKomVG NI · Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) Vom 17. Dezember 2010
§ 4 NKomVG NI – Aufgabenerfüllung der Kommunen
Amtliche Fassung, Stand 28.04.2026.
Verweise
Vorschriften, die auf § 4 NKomVG NI verweisen
- § 166 NKomVG NI – Finanzielle Zuweisungen für Aufgaben, Umlagen
- § 169 NKomVG NI – Finanzielle Zuweisungen für Aufgaben, Umlagen
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