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Zitierfest

NBauO NI · Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Vom 3. April 2012

§ 42 NBauO NI – Blitzschutzanlagen

Amtliche Fassung, Stand 25.06.2025.

Bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Benutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, müssen mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen versehen sein.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 42 NBauO NI nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 42 NBauO NI? Zitiere den Wortlaut.“

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