Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
NachwG · Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen
§ 6 NachwG – Unabdingbarkeit
Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.