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Zitierfest

NachwG · Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen

§ 6 NachwG – Unabdingbarkeit

Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.

Von den Vorschriften dieses Gesetzes kann nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.