Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Praktikanten, die gemäß § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes als Arbeitnehmer gelten, sind Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes.
NachwG · Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen
§ 1 NachwG – Anwendungsbereich
Amtliche Fassung, Stand 23.10.2024.