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Zitierfest

MucBadekleidungVO · Badekleidungsverordnung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucBadekleidungVO – Inkrafttreten / Geltungsdauer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.01.2020.

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Nacktbaden im Bereich der Landhauptstadt München (Nacktbadeverordnung) vom 07.07.1982 (MüABl. S. 132, ber. S. 178) außer Kraft.

(2) Diese Verordnung gilt 20 Jahre.

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