(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Nacktbaden im Bereich der Landhauptstadt München (Nacktbadeverordnung) vom 07.07.1982 (MüABl. S. 132, ber. S. 178) außer Kraft.
(2) Diese Verordnung gilt 20 Jahre.