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Zitierfest

MucZulassungFachschuleS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Fachschule für Bautechnik

§ 4 MucZulassungFachschuleS – Warteliste

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2020.

(1) Alle abgewiesenen Bewerberinnen/Bewerber werden in eine Warteliste entsprechend ihrer Platzziffer eingetragen.

(2) Tritt eine/einer der aufgenommenen Bewerberinnen/Bewerber zurück oder unterbleibt eine Aufnahme wegen § 4 Abs. 2 FSO wird der frei gewordene Platz an die Bewerberin/den Bewerber vergeben, die/der in der Warteliste hinsichtlich der Platzziffer an nächster Stelle steht.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucZulassungFachschuleS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucZulassungFachschuleS? Zitiere den Wortlaut.“

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