(1) Die Städtische Fachschule für Bautechnik ist eine Fachschule im Sinne des Art. 15 BayEUG. Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.
(2) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte berufliche Fortbildung, welche die Schülerinnen und Schüler zur Prüfung zur staatlich geprüften Bautechnikerin/zum staatlich geprüften Bautechniker führt. Es gilt die Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung – FSO) vom 15. 05.2017 GVBl. S. 186), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 12.02.2020 (GVBl. S. 126), in der jeweils gültigen Fassung.