Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucZulassungFachschuleS · Satzung der Landeshauptstadt München über die Zulassung zur Städtischen Fachschule für Bautechnik

§ 1 MucZulassungFachschuleS – Aufgaben der Schule

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.10.2020.

(1) Die Städtische Fachschule für Bautechnik ist eine Fachschule im Sinne des Art. 15 BayEUG. Träger der Schule ist die Landeshauptstadt München.

(2) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte berufliche Fortbildung, welche die Schülerinnen und Schüler zur Prüfung zur staatlich geprüften Bautechnikerin/zum staatlich geprüften Bautechniker führt. Es gilt die Schulordnung für die Fachschulen (Fachschulordnung – FSO) vom 15. 05.2017 GVBl. S. 186), zuletzt geändert durch § 3 der Verordnung vom 12.02.2020 (GVBl. S. 126), in der jeweils gültigen Fassung.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 MucZulassungFachschuleS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 MucZulassungFachschuleS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten